Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl verstehen
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Fehler dabei machen die Kündigung angreifbar — und erhöhen Ihre Abfindungschancen erheblich.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse geltend macht, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Typische Gründe:
- Auftragsrückgang oder Umsatzeinbruch
- Standortschließung oder Verlagerung
- Rationalisierung oder Umstrukturierung
- Wegfall des Arbeitsplatzes durch Digitalisierung
Die drei Voraussetzungen
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Dringende betriebliche Erfordernisse
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt. Eine vorübergehende Auftragsflaute reicht nicht.
2. Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Es darf keinen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz im Unternehmen geben — auch nicht an einem anderen Standort oder in einer anderen Abteilung.
3. Korrekte Sozialauswahl
Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen kündigen, der sozial am wenigsten schutzbedürftig ist.
So funktioniert die Sozialauswahl
Die Sozialauswahl berücksichtigt vier gesetzliche Kriterien (§ 1 Abs. 3 KSchG):
| Kriterium | Bedeutung |
|---|---|
| Betriebszugehörigkeit | Längere Zugehörigkeit = stärkerer Schutz |
| Lebensalter | Ältere Arbeitnehmer = stärkerer Schutz |
| Unterhaltspflichten | Kinder, Ehepartner = stärkerer Schutz |
| Schwerbehinderung | Schwerbehinderte = stärkerer Schutz |
Beispiel
In einer Abteilung mit 5 Sachbearbeitern muss eine Stelle abgebaut werden:
| Mitarbeiter | Alter | Jahre im Betrieb | Kinder | Schwerbehindert |
|---|---|---|---|---|
| A | 28 | 2 | 0 | Nein |
| B | 45 | 15 | 2 | Nein |
| C | 52 | 20 | 1 | Ja |
| D | 35 | 8 | 3 | Nein |
| E | 30 | 3 | 0 | Nein |
In diesem Fall wäre Mitarbeiter A am wenigsten sozial schutzbedürftig und müsste zuerst gehen.
Häufige Fehler bei der Sozialauswahl
Arbeitgeber machen regelmäßig Fehler, die die Kündigung unwirksam machen:
Ihre Rechte
- Sie können die Sozialauswahl gerichtlich überprüfen lassen
- Der Arbeitgeber muss die Auswahlkriterien offenlegen
- Bei fehlerhafter Sozialauswahl ist die Kündigung unwirksam
- Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine höhere Abfindung
Fazit
Die Sozialauswahl ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei betriebsbedingten Kündigungen. Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen — oft steckt in einer fehlerhaften Sozialauswahl der Schlüssel zu einer deutlich höheren Abfindung.