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Kündigung5 Min. Lesezeit15. Februar 2026

Kündigung in der Probezeit: Rechte und Möglichkeiten

Auch in der Probezeit gelten Regeln. Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam — und selbst bei einer wirksamen Kündigung haben Sie Rechte, die Sie kennen sollten.

Die Probezeit im Überblick

Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, das Arbeitsverhältnis zu testen. Gesetzlich geregelt:

  • Maximale Dauer: 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB)
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen (statt der regulären 4 Wochen)
  • Kein allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG (gilt erst ab 6 Monaten)

Welcher Schutz gilt trotzdem?

Auch in der Probezeit sind Sie nicht schutzlos:

Sonderkündigungsschutz

Diese Schutzrechte gelten ab dem ersten Tag:

SchutzgrundRechtsgrundlage
Schwangerschaft§ 17 MuSchG
Elternzeit (nach Anmeldung)§ 18 BEEG
Schwerbehinderung§ 168 SGB IX (nach 6 Monaten)
Betriebsratsmitglied§ 15 KSchG

Formvorschriften

Auch in der Probezeit muss die Kündigung:

  • Schriftlich erfolgen (§ 623 BGB)
  • Von einer berechtigten Person unterschrieben sein
  • Die Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten
  • Bei Vorhandensein eines Betriebsrats: Anhörung erforderlich

Diskriminierungsverbot

Eine Kündigung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität ist auch in der Probezeit unwirksam (AGG).

Wann ist die Probezeitkündigung unwirksam?

  • Fehlende Schriftform — mündliche Kündigung ist nichtig
  • Diskriminierung — nachweisbare Benachteiligung
  • Schwangerschaft — Arbeitgeber kannte die Schwangerschaft
  • Sittenwidrigkeit — Kündigung aus verwerflichen Motiven
  • Betriebsrat nicht angehört — wenn ein Betriebsrat existiert
  • Maßregelungsverbot — Kündigung weil Sie Ihre Rechte wahrgenommen haben

Was Sie jetzt tun sollten

  • Kündigung auf Formfehler prüfen — auch in der Probezeit gibt es Angriffspunkte
  • Sonderkündigungsschutz prüfen — Schwangerschaft, Schwerbehinderung?
  • Arbeitssuchend melden — innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur
  • Arbeitszeugnis anfordern — Sie haben auch nach kurzer Zeit Anspruch darauf
  • Fazit

    Eine Kündigung in der Probezeit ist zwar einfacher für den Arbeitgeber, aber nicht grenzenlos. Prüfen Sie Ihre Rechte — auch in der Probezeit können Formfehler oder Diskriminierung die Kündigung unwirksam machen.

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